UDENHEIM – Glockengeläut soll künftig nicht mehr untersagt werden können. Dies fordert der Bundestagsabgeordnete Marcus Held (SPD) nach Gesprächen mit Udenheimer Bürgerinnen und Bürgern. Diese waren im Rahmen seiner Sprechstunde auf ihn zugekommen und haben ihm von den Problemen mit dem „polizeilichen Geläut“ der evangelischen Kirche Udenheim berichtet. Konkret will sich der Bundestagsabgeordnete in Berlin dafür stark machen, dass Glockengeläut nicht eingeschränkt werden kann.

„Dies ist durch eine ausdrückliche Ausnahme in der TA-Lärm möglich“

, so Held. Er stellte deshalb eine kleine Anfrage an die Bundesregierung mit dem Inhalt, inwieweit hier die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ auf das Glockengeläut anwendbar ist und ob es Ausnahmereglungen gibt. Weiterhin bittet er um Auskunft, ob hier die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht.

„Bürgerliches Geläut“ ist schon immer eine Tradition in Rheinhessen. Früher bekamen dadurch die Feldarbeiter signalisiert, wieviel Uhr es ist. Auch kirchliches Glockengeläut liegt mir und ganz vielen Menschen am Herzen. Es kann nicht sein, dass hier wenige Neubürger diese schönen Traditionen vor Gericht weg klagen“, zeigt sich Held mit der Bürgerinitiative für den Beibehalt des Geläutes in Udenheim solidarisch. Leider gäbe es dieses Problem nicht nur in Udenheim und müsse generell angegangen werden.